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Bundesregierung: Nur verschickte Daten genießen Grundgesetzschutz

Datenschutz

Um den Schutz von Telekommunikationsdaten zu sichern, gibt es Artikel 10 des Grundgesetzes. Demnach fallen Telekommunikationsdaten unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes und dürfen nicht abgehört werden. Doch wann sind Daten Telekommunikationsdaten, und genießen damit den Grundgesetzschutz? … Weiterlesen